Steuerbonus
Ob Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, bei Renovierung, Modernisierung oder Schönheitsreparatur - ab dem 01. Januar 2006 gibt es einen Steuerbonus bis max. 600 Euro pro Jahr (20% von 3.000 Euro). Dieser bezieht sich nur auf die Arbeitskosten.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten und deren Mehrwertsteueranteil sind separat ausgewiesen
- Rechnungsbetrag wird auf das Konto des Handwerkers überwiesen
- Leistungen sind nach dem 31.12.2005 erbracht worden
Beispiel:
Ein Schreiner arbeitet Fenster auf, er stellt eine Rechnung über 2.000 € zzgl. 19% MwSt. (380 €). Die Materialkosten betragen 500 €, die Arbeitskosten
1.500 € .
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
| Arbeitskosten | 1.500 € |
| zzgl.19%MwSt. | 285 € |
| | 1785 € |
| davon 20% Förderung = 357 € Steuerbonus.
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